Weitere Entscheidung unten: BAG, 19.06.1997

Rechtsprechung
   LAG Köln, 09.04.1997 - 7 (3) Sa 1287/96   

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LAG Köln, 09.04.1997 - 7 (3) Sa 1287/96 (https://dejure.org/1997,14410)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.04.1997 - 7 (3) Sa 1287/96 (https://dejure.org/1997,14410)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. April 1997 - 7 (3) Sa 1287/96 (https://dejure.org/1997,14410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer Versorgungsrente durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); Berücksichtigung von Entgeltbestandteilen für Arbeitsleistungen außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit ; Verpflichtung zur Neukennzeichnung von Entgeltbestandteilen in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Meldung; VBL

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1997, 517
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 377/97

    Arbeitsbereitschaft und Zusatzversorgung bei der VBL

    Landesarbeitsgericht Köln - 7 (3) Sa 1287/96 -.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. April 1997 - 7 (3) Sa 1287/96 - aufgehoben.

  • LAG Köln, 19.06.2001 - 13 Sa 1571/00

    Schriftform nach § 57 BAT; gesetzliche Schriftform; Sozialauswahl

    Die einzelvertragliche Bezugnahme der Parteien auf den Tarifvertrag ist jedoch wegen des regelmäßig vorliegenden Parteiwillens, alle Arbeitsverhältnisse auf einheitlicher Rechtsgrundlage durchzuführen, mangels im Einzelfalle vorliegender abweichender Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass sich die Arbeitsvertragsparteien in allen das Arbeitsverhältnis betreffenden Rechtsfragen so behandeln lassen wollen, wie sich tarifgebundene Parteien kraft des Tarifvertrages behandeln lassen müssen (BAG vom 27.03.1981 a.a.O. Entscheidungsgründe II 1.; LAG Köln vom 16.05.1997 - 4 Sa 1198/96 - ZTR 1997, 517).
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Rechtsprechung
   BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 74/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,35096
BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 74/96 (https://dejure.org/1997,35096)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1997 - 6 AZR 74/96 (https://dejure.org/1997,35096)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 6 AZR 74/96 (https://dejure.org/1997,35096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1997, 517
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 74/96
    a) Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung, von dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Tarifauslegung entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung auszugehen ist (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), kommt es auf die Arbeitsbedingungen des neuen Arbeitsverhältnisses nicht an (vgl. auch Nr. 6 RdSchr. des BMI vom 15. Juli 1992 Abschn. B unter Abschn. X (GMBl. S. 750, 756) abgedr.

    b) Neben dem Wortlaut ist bei der Tarifauslegung auch der Sinn und Zweck und der Gesamt Zusammenhang des Tarifvertrages mitzuberücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1984 a.a.O.).

  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 859/95

    Abfindung bei Ablehnung eines Ersatzarbeitsplatzes

    Auszug aus BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 74/96
    Das neue Arbeitsverhältnis kann auch ein Teilzeitarbeitsverhältnis sein (vgl. Senatsurteile zu § 2 Abs. 5 Buchst. a TV soziale Absicherung vom 18. April 1996 - 6 AZR 607/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 859/95 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Ein solches tatsächlich nur in geringfügigem Umfang ausgeübtes Beschäftigungsverhältnis kann nicht als Arbeitsverhältnis i.S. § 2 Abs. 6 TV soziale Absicherung angesehen werden, da es keine auch nur annähernde Ausgleichsfunktion für den wegfallenden Teil der Abfindung erfüllt, die dem Kläger nach § 2 Abs. 1 Buchst. b TV soziale Absicherung zustand (vgl. auch Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 859/95 -;: Annahme einer Teilzeitbeschäftigung mit 5/8 der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten unzumutbar i.S. § 2 Abs. 5 Buchst. a TV soziale Absicherung).

  • BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 571/94

    Keine Abfindung bei Neueinstellung in befristetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 74/96
    Da sich für eine anders lautende Auslegung im Tarifwortlaut kein Anhaltspunkt findet, hat der Senat mit Urteil vom 1. Dezember 1994 (6 AZR 571/94 - ZTR 1995, 462) entschieden, daß auch ein befristetes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber i.S. des § 29 Abschn. B Abs. 7 BAT-O/BAT ein neues Arbeitsverhältnis i.S. von § 2 Abs. 6 TV soziale Absicherung sein kann.

    Offenbar gehen die Tarifvertragsparteien davon aus, daß durch die Einkünfte aus dem neuen Arbeitsverhältnis der Bedarf entfällt, der durch den wegfallenden Teil der Abfindung abgedeckt werden sollte (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 571/94 -;, a.a.O.).

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 74/96
    a) Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung, von dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Tarifauslegung entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung auszugehen ist (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), kommt es auf die Arbeitsbedingungen des neuen Arbeitsverhältnisses nicht an (vgl. auch Nr. 6 RdSchr. des BMI vom 15. Juli 1992 Abschn. B unter Abschn. X (GMBl. S. 750, 756) abgedr.
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 74/96
    a) Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung, von dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Tarifauslegung entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung auszugehen ist (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), kommt es auf die Arbeitsbedingungen des neuen Arbeitsverhältnisses nicht an (vgl. auch Nr. 6 RdSchr. des BMI vom 15. Juli 1992 Abschn. B unter Abschn. X (GMBl. S. 750, 756) abgedr.
  • BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 607/95

    Abfindung bei Ablehnung eines Ersatzarbeitsplatzes

    Auszug aus BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 74/96
    Das neue Arbeitsverhältnis kann auch ein Teilzeitarbeitsverhältnis sein (vgl. Senatsurteile zu § 2 Abs. 5 Buchst. a TV soziale Absicherung vom 18. April 1996 - 6 AZR 607/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 859/95 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.10.1995 - 4 Sa 1360/94

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei unmittelbarem Abschluss eines neuen

    Auszug aus BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 74/96
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 5. Oktober 1995 - 4 Sa 1360/94 - aufgehoben.
  • BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 361/04

    Tarifauslegung - Abfindung bei Ablehnung eines anderen Arbeitsplatzes

    Dagegen hat er ein nebenberufliches Arbeitsverhältnis in dem zeitlich völlig untergeordneten Umfang von 52 Stunden in sieben Monaten (19. Juni 1997 - 6 AZR 74/96 - ZTR 1997, 517) für unzumutbar erachtet, wie auch eine um 40 % niedrigere Vergütung bei gleicher Arbeitszeit (26. April 2001 - 6 AZR 685/99 - ZTR 2002, 80).
  • LAG Brandenburg, 15.12.2000 - 5 Sa 478/00

    Ausschlussfrist: Umfang der Ausschlussfrist des § 70 BAT-O

    Es erscheint fraglich, ob § 4 Abs. 7 TV soziale Absicherung dahingehend auszulegen ist, dass auch ein Rentenanspruch mit Abschlägen erfasst werden sollte (vgl. zur Nichterfassung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst von § 4 Abs. 6 TV soziale Absicherung BAG, Urt. v. 19.06.1997 -- 6 AZR 74/96 -- juris).
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